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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GDESIGN Vertriebsgesellschaft, Sonnenstrasse 4, D-31246 Lahstedt(im nachfolgenden “GDESIGN“ genannt)

1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der GDESIGN erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn GDESIGN sie schriftlich bestätigt.

2. Angebote/Bestellungen
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Alle Angebotspreise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.

Soweit nicht anders angegeben, hält sich GDESIGN an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise "30 Tage ab Angebotsdatum" gebunden.

3. Preise
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager und bei Warenlieferung einschließlich normaler Verpackung

4. Liefer- und Leistungszeit
Die von GDESIGN genannten Termine und Fristen sind verbindlich, wenn eine ausdrückliche schriftliche Lieferbestätigung von GDESIGN ausgestellt  wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die GDESIGN die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, hat GDESIGN auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Lieferdienst, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Zu den vorgenannten Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zählen insbesondere nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Nichterfüllung vertraglicher Pflichten des Käufers wie verzögerte Vorauszahlungen, fehlende behördliche Genehmigungen oder ähnliches.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Sofern GDESIGN die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Vertragspartner das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. GDESIGN haftet jedoch nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Verzugsschaden und nur für typische und direkte Schäden.

GDESIGN behält sich in begründeten Ausnahmefällen das Recht zu Teillieferungen und Teilleistungen unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers nach vorheriger Ankündigung vor.

5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Lager von GDESIGN verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von GDESIGN unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.

6. Gewährleistung
GDESIGN gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.
Ort der Gewährleistungserfüllung ist Lahstedt, sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen sind.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von GDESIGN nicht befolgt, Änderungen anden Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt ebenso für entstandene Schäden aus unsachgemäßer Lagerung oder fehlerhafter Montage und  Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte.

Der Vertragspartner muss der Kundendienstleitung von GDESIGN Mängel unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes -schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind GDESIGN unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten unverzüglichen Mängelrügen hat GDESIGN das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Diese Nachbesserung erfolgt durch Aufforderung an den Kunden, dass  a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an GDESIGN geschickt wird oder b) der Vertragspartner das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker von GDESIGN zum Vertragspartner geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Bei notwendigen Anfahrten werden nur die reinen Anfahrtskosten wie KM-Pauschalen oder entsprechende Spesen berechnet, Anfahrts- und Arbeitszeiten sind im Rahmen der Gewährleistung enthalten. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen GDESIGN stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten vorbehaltlich anderer einzelvertraglicher Vereinbarung die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche aus, insbesondere Mangelfolgeschäden oder indirekte Schäden. 

7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von GDESIGN. Der Käufer verwahrt das
Eigentum unentgeltlich. Ware, an der GDESIGN Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an GDESIGN ab. GDESIGN nimmt die Abtretung an. GDESIGN ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von GDESIGN hinweisen und GDESIGN unverzüglich benachrichtigen.Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist GDESIGN berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch GDESIGN liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.

Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht GDESIGN das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware zu.

Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen sowie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Tritt der Besteller von einem Vertrag zurück, so ist GDESIGN als Unkostenersatz pauschal 20 % des Rechnungsbetrages zu zahlen; die Geltendmachung eines höheren Betrages bleibt vorbehalten.

8. Zahlungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von GDESIGN spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug
zahlbar.

9. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche gegen GDESIGN oder ihre Erfüllungsgehilfen bestehen gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere die
Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Verzug, Gewährleistung, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung oder sonstige positive Vertragsverletzungen) - nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Grundlage des Haftungsanspruchs bildet.

10. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen GDESIGN und dem Vertragspartner gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.

11. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Peine ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
 ergebenden Streitigkeiten.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.